Pages Navigation Menu

Marquez + Ehmig GmbH Versicherungsmakler

Pflegefallabsicherung

Demographischer Wandel

Die Lebenserwartung der deutschen
Bevölkerung steigt rasant.

Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend.
Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der
Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen
Wandel wurde in Deutschland 1995 des „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“
verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ sind die Träger
der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung
und die privaten Versicherungsunternehmen.

Versicherter Personenkreis

• Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
• Alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten
• alle Familienversicherten (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen
Krankenversicherung sind auch beitragsfrei in der
Pflegeversicherung mitversichert
• Alle privat Krankenvollversicherten mit einem Tarif, der
allgemeine Krankenhausleistungen beinhaltet
• Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflegeversicherung
mitversichert.
• Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger
freier Heilfürsorge wie Soldaten)

Für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ergeben sich folgende Bedingungen
• Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
• Kinder, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig
• Im Rahmen einer Schulausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst bis zur Vollendung des 25.

• Ehegatten mit einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze

Bedingungen der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI
• Krankheiten und Behinderungen
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat.
Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane.
Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächnis-, oder Orientierungsstörungen, sowie endogene
Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen
• Auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate
• Hilfebedürftigkeit bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine.

Rufen Sie uns einfach an.