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Marquez + Ehmig GmbH Versicherungsmakler

Studenten

student_10Oft ist mit dem Start ins Studentenleben auch ein Wohnortwechsel verbunden, so dass Sie nun nicht mehr bei den Eltern wohnen. Während des Studiums wird sich Ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit weiter erhöhen.

Sie haben, wie schon bei der Auswahl des Studienfachs, Ihre Zukunft nun selbst in der Hand. Damit sind Sie jedoch auch zunehmend selbst für Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge verantwortlich. Falls Sie wie die meisten Studenten nebenbei arbeiten, steht Ihnen dafür auch ein gewisses Einkommen zur Verfügung. Vielleicht können Ihre Eltern Sie auch noch finanziell dabei unterstützen.

Über eine private Krankenzusatzversicherung können Sie im Krankheitsfall auch die Leistungen beanspruchen, die Ihnen eine gesetzliche Krankenkasse nicht oder nicht mehr gewährt.

Falls Sie viel unterwegs sind, benötigen Sie eventuell eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese übernimmt die Kosten für Heilbehandlung im Ausland. Mit einer Unfallversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen in der Freizeit absichern.

Da man als Student meist nur ein geringes Budget zur Verfügung hat, sollte auch die Wohnungseinrichtung gegen Beschädigung oder Verlust, etwa durch einen Einbruchdiebstahl, versichert werden. Denn ohne die Hausratversicherung kann die Wiederbeschaffung sehr teuer werden.

Wir sagen Ihnen genau, durch welche auch Sie profitieren können.

 

Ihr Überblick über Ihren Sicherheitsbedarf

Unfallversicherung (Sehr wichtig)

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Arbeitnehmer, Kinder, Schüler und  Studenten ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf dem direkten Hinweg und dem direkten Rückweg ab. Versichert sind auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls oder ehrenamtlich tätig sind.

Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule sondern im privaten Bereich, z. B. zuhause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie oder Ihre Kinder jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert.

Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung (Sehr wichtig)

Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus anderen Gründen.

Für viele, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen oder wollen, bietet sich aber durch den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse noch eine Möglichkeit zur Erhöhung des Nettoeinkommens. Denn die Beitragssätze der einzelnen gesetzlichen Kassen sind sehr unterschiedlich. Durch den Wechsel in eine günstige Kasse können Sie den Beitragssatz um bis zu drei Prozentpunkte senken und somit allein beim Arbeitnehmeranteil mehrere hundert EUR im Jahr sparen.

Wir suchen für Sie die gerne günstigste Kasse heraus und unterstützen Sie beim Kassenwechsel.

Auslandsreise-Krankenversicherung (Empfehlenswert)

Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen. Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.

Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte.

Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.

Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert. Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.

Krankenzusatzversicherung (Empfehlenswert)

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab . Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.

Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann , muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.

Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.

  • Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
  • freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
  • Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
  • volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Pflegezusatzversicherung
  • hohe Erstattung für Zahnersatz
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen

Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.

Hausrat (Empfehlenswert)

Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann.

Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Gasexplosion
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Sturm
  • Hagel
  • Vandalismus
  • Überschwemmungen
  • Erdbeben

Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.

  • Glasbruch
  • Diebstahl von Fahrrädern

Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit-, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat. Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte. Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa „Quadratmeter Wohnfläche mal EUR 650,00“ bewahren Sie vor einer Unterversicherung.

Rechtsschutz (Empfehlenswert)

Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Außerdem können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden.

Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B.

  • Steuer-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Familien-Rechtsschutz

Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.

Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)

Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.

Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch

  • Feuer
  • Kabelbrände
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Unfällen mit Haarwild
  • Diebstahl
  • Glasbruch

Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:

  • selbstverschuldete Unfällen
  • höhere Gewalt
  • Vandalismus

Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.

Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.

Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.

Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.