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Marquez + Ehmig GmbH Versicherungsmakler

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus,
Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann
davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau
wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen
nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten
durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung
erheblich!

Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer.
Was ist versichert?
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder
Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
• Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
• Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für
Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für
Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von
versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:
• ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
• Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• unbekannte Dritte (Vandalismus)
Zusätzlich versicherbar sind:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Schäden durch Hochwasser
• Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
• Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
• Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
• bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
• Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
• Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
• Fahrzeuge aller Art
• normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden        Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf welchem das
Gebäude errichtet wird.

Sonstige Hinweise:
• Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
• Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.

Jedes Bauvorhaben ist einzigartig. Auch für Ihr spezielles Vorhaben bieten wir Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Bauleistungsversicherung und optimalen Schutz.